Ein- und Ausfuhr
Achtung: Das Einführen und Benutzen einer Drohne ist strengstens verboten und kann weitreichende Folgen nach sich ziehen. Mittels einer Genehmigung ist dies zwar möglich, aber diese zu erlangen ist für Privatpersonen mehr oder weniger unwahrscheinlich.
Macht bitte nicht den Fehler und schmuggelt eine ins Land. Firmen dürfen Drohnen in Marokko nur mit einer Sondergenehmigung der Regierung benutzen, Privatpersonen gar nicht. Man hat Angst vor Terrorattacken und ab einer gewissen Größe wird die Drohne als Waffe eingestuft und ist deswegen aus Sicherheitsgründen untersagt. Es stehen bis zu 20 Jahre Haft auf das Mitführen einer Drohne.
Snowboards müssen deklariert werden und Videokameras werden in den Reisepass eingetragen. Funkgeräte benötigen ebenfalls eine Genehmigung. Für die Einfuhr von GPS-Empfängern benötigt man keine Genehmigung.
Zollfreigrenze bei der Einfuhr:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400g Tabak
Alkohol: 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen
Geschenke/Souvenirs: bis 2.000 MAD (ca. € 200,-)
Dinge für den „persönlichen Gebrauch“ können zollfrei eingeführt werden.
Zollfreigrenze bei der Ausfuhr:
Tabakwaren: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak
Alkohol: 1 Liter
Andere Waren: angemessene Mengen von Kaffee, Tee, Parfum und anderen Waren für den „persönlichen Gebrauch“